Kündigung des Mietverhältnisses

Wenn Sie kündigen möchten, muss dies schriftlich und nach den gesetzlichen Bestimmungen drei Monate im Voraus erfolgen. Der laufende Monat zählt, wenn uns die Kündigung bis zum 3. Werktag vorliegt. Es genügt ein formloses Kündigungsschreiben. In jedem Fall müssen alle Hauptmieter unterschreiben.
Die Kündigung muss handschriftlich unterschrieben werden. 
Sie erhalten von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung und wir vereinbaren mit Ihnen einen Vorabnahmetermin. 

Laut Mietvertrag hatten Sie sich während der Laufzeit zu Schönheitsreparaturen in der Wohnung verpflichtet: Tapezieren oder Streichen der Wände und Decken, Streichen der Innentüren und -fenster, Heizkörper, Rohre und Scheuerleisten. Von Ihnen verursachte Schäden sind natürlich von Ihnen zu beheben. Bei Bedarf übernehmen wir alle Arbeiten für Sie, allerdings auf Ihre Kosten.

Die Wohnung ist in einem vertragsgemäßen Zustand, gereinigt und mit allen überlassenen und selbst angeschafften Schlüsseln zurückzugeben.

Sollten Sie einen Nachmieter für Ihre Wohnung haben, so möchte sich dieser mit folgenden Unterlagen in unserem Büro vorstellen: Personalausweis, Mietschuldenfreiheitserklärung, Verdienstnachweis der letzten drei Monate. 
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.