Tierhaltung in der Mietwohnung

Die Haltung von Tieren in der Mietwohnung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters in Textform. Ausgenommen ist die Haltung von Ziervögeln, Zierfischen, Hamstern und anderen ungefährlichen Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden; sie bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Dabei sind die konkreten Interessen im Einzelfall zu berücksichtigen.

Hierzu können Sie unser Formular per E-Mail anfordern.  wm-hausverwaltung-ffo@web.de